Anerkannte GütestelleGallery3

 

Der Präsident des Landgerichts Konstanz hat Rechtsanwalt JUDr. Heinz Tausendfreund mit
Anerkennungsbescheid vom 22.05.2006 als Gütestelle im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung anerkannt.

Welche Vorteile haben Sie davon?

  • Die Verjährung Ihrer Ansprüche wird durch den Antrag auf Durchführung eines
    Güte- oder Mediationsverfahren vor der Gütestelle nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB gehemmt.
    Dies bedeutet, dass der Lauf der Verjährung während der Dauer des Güteverfahrens ruht
    und die noch nicht verstrichene Verjährungsfrist sich um den Zeitraum der Hemmung verlängert.

  • Ihre abschließende Vereinbarung mit der anderen Partei kann als
    Vollstreckungstitel ausgestaltet werden.

  • Die Einschränkungen für Anwaltsvergleiche gelten bei Gütestellenvergleichen nicht.
    So kann beispielsweise der Gütestellenvergleich auch auf die Abgabe einer
    Willenserklärung gerichtet sein oder den Bestand eines Wohnraummietverhältnisses
    betreffen. Ein Gütestellenvergleich kann also auch ein Räumungstitel bei Wohnraum sein.

Das Verfahren vor der Gütestelle richtet sich nach der

Verfahrensordnung vom 26.10.2020.

 

Hier haben Sie die Möglichkeit den Güteantrag herunterzuladen, auszufüllen und auszudrucken.

Den unterschriebenen Antrag faxen Sie bitte an die Nummer

+49 (0) 7532 43399-10

Güteantrag online

 

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